Impressumspflicht

Wer im Internet geschäftsmäßig eine Website betreibt, muss bereits seit dem Jahr 2002 eine so genannte Anbieterkennzeichnung vorhalten.

Diese Regelungen finden sich seit dem 1. März 2007 im § 5 des Telemediengesetzes (TMG).
Diese in Anlehnung an Presserecht auch als „Impressum“ bekannte Kennzeichnung gibt Aufschluss darüber, wer hinter einem Angebot steckt, so dass beispielsweise im Fall einer Rechtsverletzung eine Kontaktperson zur Verfügung steht.

Auch die Webseiten auf dem ejh-Server sollten mit einem Impressum versehen sein.
Auch wenn diese Webseiten nicht der Absicht der Gewinnerzielung dienen, sollte man sich an den rechtlichen Grundlagen orientieren.

Ein nun vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichter „Leitfaden“ verspricht dabei mehr Rechtssicherheit.

Weitere Informationen findet Ihr unter: http://www.bmj.de/musterimpressum

Ob folgende Assistenten Euch ggf. bei der Erstellung eines Impressums helfen können, müsst Ihr selbst entscheiden:
http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
http://www.abmahnwelle.de/certiorina/

Kategorie: Gestaltung der Webseite